Oft bilden schriftliche Aussagen, ungeordnete Befunde und medizinische Daten in ihrer Vielzahl für sich alleine keine sachgerechte, juristisch belastbare oder sozialmedizinisch vertretbare Entscheidungsgrundlage. Deshalb bedienen sich Entscheidungsträger, wie z.B. die Berufsgenossenschaften oder Gerichte, unabhängiger Fachleute bzw. Gutachter, die möglichst objektiv das vorhandene Material nach Aktenlage sichten, in einen Gesamtzusammenhang stellen und begründete Feststellungen bzw. Entscheidungsvorschläge machen. Die Beantwortung medizinischer und speziell pathologisch-anatomischer Zusammenhangsfragen im Rahmen eines Gutachtens gehört zum natürlichen Spektrum eines Instituts für Pathologie. Anzumerken ist, dass Gutachten auch privat von Patienten in Auftrag gegeben werden können.